Der Partyraum im Wohnhaus
Die meisten Menschen sind genervt davon, wenn Festlichkeiten anstehen und sie keine eigenen Räumlichkeiten hierfür in ihrem Haus haben. Beispielsweise ist eine Geburtstagsfeier geplant, die eigene Wohnung ist jedoch zu klein für sämtliche Gäste oder aber, wenn man ausreichend Platz dafür hat, so ist am nächsten Morgen die gesamte Wohnung in einen Dunst aus Alkohol und Rauch gehüllt, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass man am Morgen nach der Festlichkeit, nicht selten mit einem Kater aufwacht und sich sofort mit dem Chaos des gestrigen Abends konfrontiert sieht. An ein entspanntes Frühstück ist in diesem Falle nicht zu denken. Zuerst müssen die Spuren der Party beseitigt werden.
Eine solche oder so ähnliche Situation haben mit Sicherheit schon sehr viele Menschen erlebt und spätestens dann tritt erstmals der Wunsch nach einem eigenen Partyraum im Haus auf. In der glücklichen Situation sind zweifelsfrei diejenigen, die ein Eigenheim neu gebaut haben und dabei gleich einen Partyraum mit einplanten, sei es im Keller oder aber als abgeschlossene Räumlichkeit in der Wohnung. Allerdings können nur sehr wenige diesen Luxus ihr eigen nennen. Vielmehr ist es doch eher so, dass man selbst bei einer Neubauplanung am wenigsten an Partyräumlichkeiten denkt und somit keinen eigenen Platz für Festlichkeiten zur Verfügung hat, ganz zu schweigen von Altbauten, von denen nur die wenigsten tatsächlich ein eigenes Partyzimmer bieten.
Also heißt es nun, sich Gedanken darüber zu machen, unter welchen Voraussetzungen es realisierbar ist, nachträglich einen Partyraum zu erbauen.
Zunächst einmal muss nun die Frage geklärt werden, wo im Haus eine Möglichkeit für die Umsetzung dieses Umbauvorhabens existiert. Die meisten denken dabei natürlich spontan an den Keller, was auch sicherlich sehr naheliegend ist. Ohne weiteres lässt sich aus einem Kellerraum jedoch kein Partyzimmer zaubern. Es müssen selbstverständlich gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Das erste Problem betrifft die Deckenhöhe. Gerade in Altbauten ist diese recht niedrig und verhindert das aufrechte Stehen von Personen mit größerer Körpergröße. Daneben muss man jedoch auch darauf achten, dass der vorgesehene Kellerraum nicht von Feuchtigkeit durchzogen und auch für die Installation einer Heizung geeignet ist. Und nicht zuletzt wäre eine Lüftungsmöglichkeit für den potenziellen Partyraum optimal.
Nicht immer ist allerdings im Keller eine geeignete Räumlichkeit vorhanden und somit begeben sich die Hauseigentümer auf die Suche nach geeigneten Alternativen. Und dabei tritt nicht selten die Garage in das Bewusstsein der Menschen. Üblicherweise handelt es sich dabei um einen Raum, der von der Größe her durchaus als Partyraum geeignet ist, allerdings ist der Umbau des „Fahrzeugabstellraums“ zur Partylocation nicht ganz unproblematisch. Rein baurechtlich darf kein Wohnraum aus Garagen entstehen und genau darum handelt es sich bei einem Partyraum im weitesten Sinne. Deshalb müssen Garagen auch Garagen bleiben, wobei natürlich nichts dagegen einzuwenden ist, hin und wieder eine Feierlichkeit darin stattfinden zu lassen. Heizungsinstallation ist jedoch ausgeschlossen und somit sind Garagen allenfalls bei warmen Temperaturen eine wirkliche Alternative.
Wesentlich geeigneter ist hingegen eine Gartenlaube, die ebenfalls für Festlichkeiten genutzt werden kann. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn bei der Errichtung muss man darauf achten, dass gewisse Konstrukte baurechtliche Relevanz haben und somit einem Genehmigungsverfahren unterliegen. Gartenhäuser aus Holz sind jedoch problemlos, insofern die Grenzvorschriften eingehalten werden. Das einzige Problem, das sich eigentlich stellt, ist der ausreichende Platz, den der Garten bieten muss, denn möchte man ein Gartenhaus auch für Feiern nutzen, so ist natürlich eine gewisse Mindestgröße von Nöten. Auf eine Anbindung an fließend Wasser muss man im Regelfall jedoch verzichten, der Strom kann allerdings recht einfach mit einem Generator beziehungsweise einem Verlängerungskabel, das an den Stromkreis des Eigenheims angebunden ist, ins Gartenhäuschen geholt werden. Und eine angenehme Wärme auch im Winter benötigt einen Kaminofen, für den das Gartenhaus zwingend mit einem Schornstein ausgestattet werden muss, was sich wiederum auf das Genehmigungsrecht auswirkt.
Wie man also erkennen kann, ist die nachträgliche Errichtung eines Partyraums nicht ohne Probleme zu bewältigen und da alle hier vorgestellten Variationen ihre Vor- und Nachteile bieten, muss man im Einzelfall abwägen, was in Frage kommt und was eben nicht.
